Verifeye Online

FRANKFURT – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sowohl das Video-Ident-Modul als auch das Modul „Konto-Ident Plus“ zur Altersverifikation (AVS) von Verifeye Online positiv bewertet. Da in Deutschland ab Juli 2021 wichtige Änderungen bezüglich der Altersverifikationsprozesse bei Online-Casinos und Spieleseiten anstehen, kann Verifeye Online Glücksspiel- und Wettanbieter aktiv beim Schutz von Minderjährigen unterstützen. Auch Anbieter pornografischer Inhalte, die ebenfalls sicherstellen müssen, dass minderjährige Benutzer keinen Zugang zu ihren Plattformen haben, profitieren vom zertifizierten und einfach zu implementierenden Verfahren.

Automatisiertes Verfahren

Beide Ident-Module ermöglichen eine Identifizierung mittels KI-unterstützter Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Selfie des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung in Verbindung mit Video- bzw. Konto-Identifizierung. Verlangt ein Inhalteanbieter eine Identifizierung, lädt der Nutzer Bilder seines Ausweisdokuments hoch. Verifeye Online liest automatisiert sämtliche Daten aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, ob es sich um ein echtes Dokument handelt. Anschließend vergleicht Verifeye Online das Bild des Nutzers auf dem Ausweis mit einem Selfie des Nutzers.

Video-Ident und Konto-Ident

Fällt die Prüfung positiv aus, kann der Nutzer zwischen Video-Chat oder Konto-Ident-Verfahren wählen (sofern der Kunde beide Varianten anbietet). Beim Video-Chat wird der User sofort zu einem Mitarbeiter durchgestellt, der die korrekte Durchführung aller Schritte prüft und anhand des Live-Chats feststellt, ob der Nutzer eine echte Person ist. Bei Verifeye Onlines Konto-Ident-Plus-Verfahren wird nicht nur die Identität mit einer sofortigen Referenzüberweisung vom eigenen, bestehenden Bankkonto nachgewiesen. Der User kann z.B. eine bestimmte Summe auf seinen Betting-Account überweisen und direkt spielen bzw. wetten.

Module nach KJM-Standard geeignet

Die KJM kam nach Prüfung beider Modul-Konzepte zu dem Ergebnis, dass das System in der vorgelegten Version als „Module auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)“ geeignet ist. Inhalteanbieter, die diese Module nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.


Sia Verifeye Online
www.verifeye.online
Call: 0037125645767
+371 25645767

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *